Allgemeine Informationen

Die Bildungsförderungen der NÖ Arbeiterkammer

Mit 1. Jänner 2012 stellt die Arbeiterkammer Niederösterreich ihre Bildungsbeihilfen um.
Mit dem neuen Beihilfensystem steht für die Zukunft somit ein flexibles Modell der Bildungsförderung zur Verfügung. Es ermöglicht, sowohl bildungs- als auch arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen rasch Rechnung zu tragen und so optimale Bildungsanreize für die Mitglieder der AKNÖ zu schaffen. Zur Abfederung besonderer Härtefälle wurde zusätzlich der Sozialfonds eingerichtet. Dieses Fördersystem soll dazu beitragen, dass die Mitglieder der AKNÖ auch künftig am lebenslangen Lernen teilhaben können und es schafft attraktive Anreize, in diesen Prozess einzutreten!

Die Eckpunkte des neuen AKNÖ-Bildungsbeihilfensystems:
  • Bildungsbonus
  • Bildungsbonus - spezial
  • Sozialfonds-Bildung

Bildungsbonus

Er steht weiterhin allen Mitgliedern der AKNÖ in der Höhe von max. 100 Euro pro Kalenderjahr zu. Dieser Maximalbetrag erhöht sich für Mitglieder, die Kinderbetreuungsgeld oder Leistungen vom AMS (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe) beziehen. Gefördert wird der Besuch von AK plus-Kursen mit 50 Prozent der Kurskosten. Nach Kursabschluss einfach das Webformular vollständig ausfüllen (steht ab etwa Ende Februar 2012 zur Verfügung) und die Förderung wird nach positiver Prüfung der Angaben auf das bekannt gegebene Konto überwiesen.

Bildungsbonus - spezial

Dieses Angebot wird jeweils für eine befristete Zeitspanne den Besuch bestimmter Bildungsmaßnahmen unterstützen. Die Inhalte werden sich nach bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen richten und jeweils für eine Förderperiode gelten. Die Details zur ersten Förderperiode werden im Frühjahr 2012 entwickelt und sind ab dem Sommer einsehbar. Förderungen aus diesem Topf wird es ab dem Herbst 2012 geben.

Sozialfonds-Bildung

Unterstützungen aus diesem Fonds können Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich erhalten, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind und aufgrund der daraus resultierenden angespannten finanziellen Situation in ihrem Haushalt im Bildungsbereich Einsparungen vornehmen müssten. Das Vorliegen einer unverschuldeten Notlage ist durch entsprechende Belege zu bestätigen, auch sind Einkommensnachweise und Belege für alle monatlichen Belastungen beizubringen.
Über die Vergabe einer Unterstützungsleistung aus dem Sozialfonds entscheidet der Vorstand der Niederösterreichischen Arbeiterkammer basierend auf den Empfehlungen eines dafür eingerichteten Beirats.

Für bestehende Förderungen wurden Übergangsfristen geschaffen, die soziale Härten abfedern und eine schrittweise Umstellung der Förderungen begleiten sollen. Details zu den Übergangsfristen finden sich direkt bei den jeweiligen Förderungen.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

2 + 8 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.