Gebührenbefreiungen für Arbeitslose
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Mietzinsbeihilfe
Sie können bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe stellen, wenn Sie HauptmieterIn sind, Ihren Wohnsitz in Österreich haben und wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.
Bei dieser Förderung gilt eine Einkommensgrenze: Das Familieneinkommen darf jährlich € 7.300 nicht übersteigen. Als Familieneinkommen zählen die Einkommen des Hauptmieters und der Angehörigen, die in der Wohnung leben. Dieser Betrag erhöht sich für den ersten in der Wohnung lebenden Angehörigen, Lebensgefährten oder Mitmieter um € 1.825 sowie für jeden weiteren um € 620.
Befreiung von der Rundfunkgebühr/Zuschuss zum Fernsprechentgelt
Um einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr zu stellen, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, Ihre Radio- bzw. Fernsehgeräte müssen Sie bereits gemeldet und alle bisherigen Gebühren bezahlt haben. Die Rundfunkgeräte müssen sich in Wohnräumen befinden.
Für den Zuschuss zum Fernsprechentgelt dürfen Sie das Telefon nicht für geschäftliche Zwecke nützen. Außerdem müssen Sie sozial und/oder körperlich hilfsbedürftig sein und den Befreiungsgrund auch nachweisen können.
Die Antragstellung ist nur im eigenen Namen möglich, nicht für Dritte.
Rezeptgebührenbefreiung
Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.
In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerber in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension oder eine Waisenrente beziehen.
Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag nicht übersteigen und wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen.
Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
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