Die Sozialversicherungs-Werte 2013

Mit 1. 1. 2013 gelten folgende Beträge in der Sozialversicherung:

Geringfügigkeitsgrenze

€ 386,80 brutto pro Monat
€ 29,70 pro Tag

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage

für die Sozialversicherung:
4.440 Euro brutto.

Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:

529 Euro für den Partner; 264,50 Euro für Personen mit Unterhalt.

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Pensionserhöhung

Alle Pensionen werden mit 1. Jänner 2013 um 1,8% erhöht.

Richtsätze für Ausgleichszulagen

Die Richtsätze betragen ab 1.01.2013:

Alters- und Invaliditätspensionen


für Alleinstehende € 837,63
für Ehepaare € 1.255,89
Erhöhung für jedes Kind € 129,24

Witwen- und Witwerpensionen


€ 837,63

Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr


Halbwaisen € 308,09
Vollwaisen € 465,60

Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr


Halbwaisen € 547,47
Vollwaisen € 837,63

Höchstbemessungsgrundlage


auf Basis der „besten 25 Jahre“: € 3.792,70

Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:

pro Monat dürfen Sie 386,80 Euro brutto dazu verdienen.

Pensionsvorschuss:

für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension beträgt er 34,93 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 38,50 Euro täglich.

Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung

Euro 1005,16

im Pensionskonto wird gutgeschrieben: Euro 1.614,32

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Rezeptgebühr:

5,30 Euro

Service-Entgelt für die e-card

€ 10,30 pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner:

3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung:

grundsätzlicher Monatsbeitrag 369,72 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:

pro Monat 54,59 Euro.

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe

mindestens 29,60 Euro, bei Sehbehelfen 88,80 Euro.

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Monatliches Kinderbetreuungsgeld

Für Geburten ab dem 1.1.2010.

Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich € 16.200,- nicht übersteigt)

* bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)......... 14,53 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)......... 20,80 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)......... 26,60 Euro

* bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)......... 33 Euro

bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% für jedes weitere Kind.

einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
* 80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens 66 Euro täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)
* Zuverdienstgrenze:
6.100 Euro - d.h. pro Bezugsmonat nicht mehr als 376 Euro.

Zuschuss
täglich 6,06 Euro, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200 Euro nicht übersteigt.

Beihilfe
Für Geburten ab 01.01.2010:
Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 6.100 Euro nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn € 16.200

zum Seitenanfang Das Pflegegeld beträgt:
  • bei Stufe 1: 154,20 Euro;
  • bei Stufe 2: 284,30 Euro;
  • bei Stufe 3: 442,90 Euro;
  • bei Stufe 4: 664,30 Euro;
  • bei Stufe 5: 902,30 Euro,
  • bei Stufe 6: 1.260,00 Euro;
  • bei Stufe 7: 1.655,80 Euro
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