Reiserücktritt bei Terror, Unruhen, Katastrophen
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Terroranschläge, Naturkatastrophen, politische Unruhen: Wenn unvorhersehbare externe Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar machen, können Sie kostenfrei stornieren. Unzumutbarkeit liegt dann vor, wenn die Gefahr eine solche Intensität erreicht, dass ein Durchschnittreisender die Reise absagen würde. Sie können sich dabei auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.
Kostenloses Rücktrittsrecht
Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums würde jedenfalls zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise berechtigen.
Es kann aber auch ein Rücktrittsrecht geben, wenn keine Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt. In diesem Fall wird darauf geschaut, ob die Reise unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Bei akuter Kriegsgefahr oder bürgerkriegsähnlichen Unruhen, die ein ganzes Land erfassen, kann davon ausgegangen werden.
In anderen Fällen , wie z.B. bei Terroranschlägen, muss geprüft werden, ob die Gefährdung unter das allgemeine Lebensrisiko fällt oder aber so hoch erscheint, dass ein Durchschnittsreisender die Reise absagen würde.
Checken Sie vor der Buchung die Sicherheitslage
Informieren Sie sich am besten schon vor der Buchung über die Sicherheitslage im Reiseland. Wenn Sie sich entschließen, in ein Urlaubsland mit erhöhter Sicherheitsgefährdung zu reisen, sollten Sie auf der Reise kein unnötiges Risiko eingehen und immer den Anweisungen der Sicherheitsbehörden folgen. Genaue Sicherheitshinweise liefert die Website des Außenministeriums.
Auch während des Aufenthalts sollten Sie regelmäßig die Sicherheitslage vor Ort prüfen, z.B. über die Medien oder über die Internetseite des Außenministeriums.
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