Bestimmte Ausgaben können schon bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. mehr
Beginn der Steuerpflicht: ab 12.000 € Jahreseinkommen. mehr
Beginn der Steuerpflicht: ab 11.000 € Jahreseinkommen. mehr
Die Familienbeihilfe beträgt für jedes studierende Kind monatlich mindestens 130,90 €. mehr
Von der Adoption bis zur Zahnbehandlung - was Sie steuerlich geltend machen können. mehr
Krankheit, Kur oder Katastrophen - was Sie von der Steuer absetzen können. mehr
Familien können manche Ausgaben absetzen. mehr
Versicherung, Spenden oder Sanierung: Was Sie beim Finanzamt geltend machen können. mehr
Sorgen Sie selbst für etwas mehr Steuergerechtigkeit! mehr
Tel: 05 7171 - 1105
email-AnfrageBezirksstellen